589 Dämmerungseinbrüche in vier Monaten: Polizei warnt vor der dunklen Jahreszeit

(Kanton St.Gallen SG). Zwischen November 2025 und Februar 2026 verzeichnete die Kantonspolizei St.Gallen insgesamt 589 Dämmerungseinbrüche im Kanton St.Gallen.

Die Zahl veröffentlichte die Kantonspolizei St.Gallen auf Facebook im Rahmen ihrer Reihe „Zahl der Woche“. Mit den kürzer werdenden Tagen und längeren Nächten rückt das Thema Einbruchprävention erneut in den Vordergrund.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Region: Kanton St.Gallen.
  • 589 Dämmerungseinbrüche: So viele Fälle registrierte die Kantonspolizei.
  • Erfassungszeitraum: November 2025 bis Februar 2026.
  • Aktueller Anlass: Die Tage werden kürzer und die Nächte länger.
  • Prävention: Die Polizei kündigt für die kommenden Wochen weitere Informationen und praktische Sicherheitstipps an.
  • Informationsquelle: Facebook-Reihe „Zahl der Woche“ der Kantonspolizei St.Gallen.

Kantonspolizei kündigt weitere Tipps gegen Dämmerungseinbrüche an

Die Kantonspolizei St.Gallen will in den kommenden Wochen wiederholt über Einbruchprävention informieren. Geplant sind Beiträge mit Fakten, Hinweisen und einfachen Tipps für den Alltag.

Hintergrund ist die dunkle Jahreszeit, in der es wieder früher dunkel wird und die Nächte länger werden. Die Polizei möchte die Bevölkerung auf Möglichkeiten aufmerksam machen, wie sich Wohnungen und Häuser besser vor Einbrüchen schützen lassen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen 
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news | Schutz vor Dämmerungseinbrüchen

Einbrechern das Leben schwer machen: Drei wirksame Schutzmassnahmen für Haus und Wohnung

In der dunklen Jahreszeit können unbeleuchtete Wohnungen und Häuser für Einbrecher besonders interessant sein. Wer sein Zuhause schützen möchte, sollte vor allem auf gut gesicherte Zugänge, eine durchdachte Beleuchtung und einen bewussten Umgang mit Abwesenheiten achten. Bereits kleine Veränderungen können dazu beitragen, das Einbruchrisiko zu reduzieren.

1. Türen und Fenster konsequent sichern

Schliessen Sie beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster vollständig und verriegeln Sie Haus- und Wohnungstüren. Gekippte Fenster gelten aus sicherheitstechnischer Sicht als offen. Kontrollieren Sie auch Terrassentüren, Kellerfenster, Lichtschächte und Nebeneingänge. Bei älteren Gebäuden kann eine fachgerechte Nachrüstung mit geeigneten Sicherheitsbeschlägen oder zusätzlichen Verriegelungen sinnvoll sein.

2. Mit Licht einen bewohnten Eindruck vermitteln

Ein vollständig dunkles Haus kann auf Abwesenheit hindeuten. Zeitschaltuhren oder programmierbare Leuchten helfen dabei, einzelne Räume auch dann zu beleuchten, wenn niemand zu Hause ist. Unterschiedliche Einschaltzeiten wirken natürlicher als ein täglich identisches Muster. Für Hauseingänge, Garagen und schlecht einsehbare Zugänge können sinnvoll platzierte Bewegungsmelder eine zusätzliche Unterstützung bieten.

3. Abwesenheit nicht unnötig sichtbar machen

Überquellende Briefkästen, dauerhaft geschlossene Storen und öffentlich angekündigte Ferien können Hinweise darauf liefern, dass eine Wohnung längere Zeit unbewohnt ist. Bitten Sie eine vertrauenswürdige Person, regelmässig nach dem Rechten zu sehen und die Post zu leeren. Bewahren Sie Ersatzschlüssel niemals unter Fussmatten, Blumentöpfen oder an anderen leicht zugänglichen Orten im Freien auf.

Gut zu wissen: Eine Alarmanlage oder Überwachungskamera ersetzt keine widerstandsfähigen Türen und Fenster. Mechanische Sicherungen erschweren das Eindringen. Elektronische Systeme können den Schutz ergänzen, sollten jedoch fachgerecht geplant und installiert werden.

Auch für Mietwohnungen: Viele Schutzmassnahmen benötigen keine baulichen Veränderungen. Dazu gehören eine konsequente Schliessroutine, sichere Schlüsselaufbewahrung, aufmerksame Nachbarschaft und eine sinnvolle Lichtsteuerung. Für bauliche Eingriffe sollte vorab die Zustimmung der Verwaltung oder Eigentümerschaft geklärt werden.

Verdächtige Beobachtung: Wer Personen beim Ausspähen von Gebäuden oder beim gewaltsamen Öffnen von Türen und Fenstern beobachtet, sollte sich nicht selbst gefährden. Melden Sie verdächtige Situationen der Polizei unter der Notrufnummer 117. Versuchen Sie nicht, mutmassliche Täter selbst aufzuhalten.

Eine ausführliche Anleitung zur Kontrolle von Türen, Fenstern, Kellerzugängen und weiteren Schwachstellen bietet der redaktionelle Belmedia-Ratgeber „Einbruchschutz für Wohnungen und Häuser: Schwachstellen systematisch prüfen“.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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