73-jähriger Automobilist erfasst Frau (35) und Kind (4) auf Fussgängerstreifen

(Rapperswil-Jona SG). Am Montagabend (12.10.2026) ist es auf einem Fussgängerstreifen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einer 35-jährigen Frau gekommen.

Die Frau wurde leicht verletzt. Ein 4-jähriges Kind, das mit ihr unterwegs war, blieb unverletzt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Datum: Montag, 12. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz nach 18 Uhr
  • Ort: Alte Jonastrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 80, Rapperswil-Jona
  • Autofahrer: 73-jähriger Mann
  • Betroffene: 35-jährige Frau und 4-jähriges Kind
  • Unfallhergang: Kollision beim Einfahren von einem Parkplatz auf die Strasse
  • Verletzungen: Frau leicht verletzt, Kind unverletzt
  • Rettung: Beide Personen vor Ort kontrolliert, kein Spitaltransport
  • Sachschaden: Trottinett des Kindes beschädigt

73-Jähriger fährt von Parkplatz auf die Alte Jonastrasse

Kurz nach 18 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Verkehrsunfall auf der Alten Jonastrasse. Ein 73-jähriger Mann beabsichtigte mit seinem Auto, Höhe Liegenschaft Nr. 80 von einem Parkplatz links auf die Alte Jonastrasse einzufahren.

Auto prallt auf Fussgängerstreifen in Frau und Kind

Dabei befuhr er den dortigen Fussgängerstreifen und prallte in eine 35-jährige Frau und ein 4-jähriges Kind, welche sich auf dem Fussgängerstreifen befanden.

35-Jährige leicht verletzt – Rettungsdienst kontrolliert beide

Die Frau wurde dabei leicht verletzt, das 4-jährige Kind blieb unverletzt. Der aufgebotene Rettungsdienst kontrollierte die beiden Personen vor Ort. Sie mussten nicht ins Spital gebracht werden. Am Trottinett des Kindes entstand Sachschaden.


Polizei.news informiert

🚸 Fussgängerstreifen und Parkplatzausfahrten: So schützen Sie Kinder und andere Fussgänger

Besonders beim Verlassen eines Parkplatzes oder beim Einbiegen auf eine Strasse können gefährliche Situationen entstehen. Fahrzeuglenkende müssen gleichzeitig auf den fliessenden Verkehr, Fussgängerstreifen, Trottoirs und Personen im unmittelbaren Fahrzeugumfeld achten. Kinder sind dabei besonders gefährdet.

1. Beim Verlassen eines Parkplatzes Vortritt beachten: Wer von einem Parkplatz auf eine Strasse fährt, muss den übrigen Strassenbenützenden den Vortritt gewähren. Führt die Ausfahrt über einen Fussgängerstreifen oder ein Trottoir, ist besonders auf Personen zu achten, die den Bereich gerade überqueren. Das Einfahrmanöver darf erst erfolgen, wenn es gefahrlos möglich ist.

2. Vor Fussgängerstreifen Geschwindigkeit reduzieren: Fussgängerinnen und Fussgänger haben auf Fussgängerstreifen grundsätzlich Vortritt. Fahrzeuglenkende müssen sich deshalb besonders vorsichtig nähern und nötigenfalls anhalten. Auch Personen, die klar zu erkennen geben, dass sie den Streifen überqueren möchten, sind zu berücksichtigen.

3. Kinder verhalten sich nicht immer vorhersehbar: Kinder können Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge noch nicht so zuverlässig einschätzen wie Erwachsene. Ausserdem können sie wegen ihrer Körpergrösse hinter Fahrzeugen oder anderen Hindernissen verdeckt sein. Deshalb sollten Autofahrende in ihrer Nähe besonders defensiv fahren.

4. Vor dem Einbiegen rundum kontrollieren: Ein Blick auf den Querverkehr reicht nicht aus. Vor dem Losfahren sollten Fahrzeuglenkende auch die Bereiche unmittelbar vor und neben dem Auto überprüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Personen, die sich auf Fussgängerstreifen, Trottoirs oder mit Trottinetts im Ausfahrtsbereich befinden.

5. Blickkontakt suchen, aber nicht darauf vertrauen: Wer zu Fuss unterwegs ist, sollte vor dem Überqueren einer Strasse den Verkehr beobachten und möglichst Blickkontakt mit Fahrzeuglenkenden herstellen. Blickkontakt allein garantiert jedoch nicht, dass ein Fahrzeug tatsächlich anhält. Gerade mit Kindern sollte erst losgegangen werden, wenn die Situation sicher ist.

6. Mit Kindern das sichere Überqueren üben: Eltern und Betreuungspersonen können Kindern früh vermitteln, vor einem Fussgängerstreifen anzuhalten, aufmerksam nach beiden Seiten zu schauen und erst bei freier oder gesicherter Fahrbahn loszugehen. Wichtig ist auch, dass Erwachsene das richtige Verhalten konsequent vorleben.

7. Nach einer Kollision auf Beschwerden achten: Nach einem Zusammenstoss sollten betroffene Personen medizinisch beurteilt werden, wenn Verletzungen oder Beschwerden bestehen. Treten später neue oder zunehmende Symptome auf, ist erneut ärztlicher Rat einzuholen. Bei schweren Verletzungen oder akuter Gefahr ist die Sanitätsnotrufnummer 144 zu wählen.

Wichtig zum aktuellen Unfall: Der 73-jährige Autofahrer fuhr gemäss Polizeimeldung von einem Parkplatz auf die Alte Jonastrasse und kollidierte dabei mit der Frau und dem Kind auf dem Fussgängerstreifen. Weitere Umstände oder eine abschliessende rechtliche Beurteilung werden in der Meldung nicht genannt.

Weitere Informationen zum Schutz von Fussgängerinnen und Fussgängern finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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