Kanton St.Gallen: Führerausweise weg – Polizei zieht mehrere Verkehrssünder aus dem Verkehr

In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen (20.06.2026) hat die Kantonspolizei St. Gallen mehrere Verkehrsteilnehmende kontrolliert, welche als fahrunfähig eingestuft werden mussten oder bei denen ein zu hoher Atemalkoholwert festgestellt wurde.

Ein 41-jähriger Mann flüchtete mit einem nicht zugelassenen Elektro-Longboard vor der Polizei und ein 10-Jähriger war mit einem E-Scooter unterwegs.

  • Am Freitag, gegen 18:15 Uhr, bemerkte ein Polizist an der Neudorfstrasse in Uzwil ein Kind auf einem E-Scooter. Bei der anschliessenden Kontrolle stellte er fest, dass es sich um einen 10-Jährigen handelt. Die Kantonspolizei St. Gallen macht einmal mehr darauf aufmerksam, dass E-Scooter im öffentlichen Strassenverkehr erst mit 14 Jahren gefahren werden dürfen. Ab 14 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M notwendig. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr erforderlich.
  • Am Freitag, kurz nach 18:30 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen in Sargans ein Mann auf einem Elektro-Longboard auf. Sie beabsichtigen den Mann zu kontrollieren. Dieser missachtete die Haltezeichen der Polizisten und setzte seine Fahrt fort, ehe er an der Sarganserstrasse zum Anhalten bewegt werden konnte. Das Elektro-Longboard mit dem der 41-Jährige unterwegs war, ist in der Schweiz nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und wurde sichergestellt.
  • Am Freitag, gegen 19:20 Uhr, wurde eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen auf einen 24-jährigen Autofahrer aufmerksam, welcher ihnen die Vorfahrt nahm. Bei der anschliessenden Kontrolle musste der Autofahrer als fahrunfähig eingestuft werden. Ihm wurden eine Blut- und Urinprobe abgenommen. Den Führerausweis musste er auf der Stelle abgeben.
  • Am Freitagabend, gegen 21:10 Uhr, fiel ein 21-jähriger Autofahrer aufgrund seiner Fahrweise auf der Autobahn A1 auf. Er konnte in Abtwil kontrolliert werden. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.74 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
  • Am Samstag, kurz nach Mitternacht, wurde an der Zürcherstrasse in Uznach ein 61-jährige Autofahrerin angehalten. Die durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen zu hohen Wert. Ihr wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
  • Am Samstag, um 1:30 Uhr, hielte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an der Grynaustrasse in Uznach eine 34-jährige Autofahrerin zur Kontrolle an. Die durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen zu hohen Wert. Ihr wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
  • Am Samstag, kurz vor 3 Uhr, wurde an der Fabrikstrasse in Buchs ein 21-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.83 mg/l. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle abgenommen.

Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen bzw. bei der Jugendstaatsanwaltschaft zur Anzeige.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

Publireportagen

Empfehlungen

Dubach Barvermietung – OpenairBar.ch