Lieferwagen hält auf Beschleunigungsstreifen – Auto kracht ins Heck

(Wil SG). Am frühen Dienstagmorgen (06.10.2026) ist es auf der Autobahn A1 zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Lieferwagen gekommen.

Zwei Personen wurden leicht verletzt. Die beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Dienstag, 6. Oktober 2026, kurz vor 5.30 Uhr
  • Ort: Autobahn A1 bei Wil
  • Unfall: Auto prallte auf dem Beschleunigungsstreifen ins Heck eines Lieferwagens
  • Verletzte: Zwei Personen leicht verletzt
  • Fahrzeuge: Beide nicht mehr fahrbar
  • Bergung: Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden
  • Verkehr: Autobahn während rund einer Stunde nur eingeschränkt befahrbar

Lieferwagen hält auf dem Beschleunigungsstreifen an

Kurz vor 5:30 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A1 bei Wil. Gemäss bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 25-jähriger Mann mit seinem Lieferwagen von Wil auf die Autobahn A1.

Auf dem Beschleunigungsstreifen hielt er seinen Lieferwagen verkehrsbedingt an. Gleichzeitig fuhr ein 37-Jähriger mit seinem Auto ebenfalls auf den Beschleunigungsstreifen und beabsichtigte, auf die Autobahn zu fahren.



Auto prallt ins Heck des Lieferwagens

Dabei prallte er auf dem Beschleunigungsstreifen mit seinem Auto in das Heck des Lieferwagens des 25-Jährigen.

Der 25-Jährige wurde leicht verletzt und wird sich bei Bedarf selbständig in ärztliche Behandlung begeben. Der 37-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde vom Rettungsdienst ins Spital gebracht.

Beide Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden

Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbar und mussten abgeschleppt werden. Für die Unfallaufnahme und die Räumungsarbeiten war die Autobahn während rund einer Stunde nur eingeschränkt befahrbar.


🚗 Abstand bedeutet Sicherheit – auch auf der Autobahnzufahrt

Das Bundesamt für Strassen ASTRA empfiehlt auf Autobahnen als Mindestabstand die sogenannte Zwei-Sekunden-Regel. Alternativ kann als Faustregel mindestens der halbe Tachowert in Metern eingehalten werden.

Bei dichtem Verkehr, schwierigen Sichtverhältnissen oder schlechtem Wetter sollte der Abstand zusätzlich vergrössert werden.

Gerade auf Einfahrten und Beschleunigungsstreifen kann sich die Verkehrssituation rasch verändern. Vorausblickendes Fahren und genügend Abstand schaffen mehr Reaktionszeit, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug unerwartet abbremsen oder anhalten muss.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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