Auto von 82-Jährigem und Töff kollidieren – Motorradfahrerin (69) schwer verletzt

(St.Gallen SG). Am Mittwochnachmittag (14.10.2026) ist es auf der Rorschacher Strasse zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem Motorrad gekommen.

Dabei wurde eine 69-jährige Motorradfahrerin erheblich verletzt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Mittwoch, 14. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz vor 15 Uhr
  • Ort: Rorschacher Strasse, Höhe Hausnummer 48
  • Beteiligte: Ein Auto und ein Motorrad
  • Autofahrer: 82-jähriger Mann
  • Motorradfahrerin: 69-jährige Frau
  • Unfallhergang: Mutmasslich seitliche Kollision bei einem Überholversuch auf dem Velostreifen
  • Verletzungen: Motorradfahrerin erheblich verletzt
  • Rettung: Transport der 69-Jährigen ins Spital

82-jähriger Autofahrer und 69-jährige Motorradfahrerin unterwegs

Am Mittwoch, kurz vor 15 Uhr, fuhr ein 82-jähriger Autofahrer auf der Rorschacher Strasse stadtauswärts. Hinter ihm fuhr eine 69-jährige Motorradfahrerin.

Mutmassliche Kollision beim Überholen auf dem Velostreifen

Auf Höhe der Liegenschaft Nr. 48 kam es mutmasslich zu einer seitlichen Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen, als die Motorradfahrerin aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens versuchte, auf dem Fahrradstreifen am Personenwagen vorbeizufahren.



Motorradfahrerin erheblich verletzt ins Spital gebracht

Beim Unfall zog sie sich erhebliche Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte die 69-Jährige ins Spital.


Polizei.news informiert

Dürfen Motorräder den Velostreifen zum Überholen benutzen?

In der Schweiz sind Velostreifen grundsätzlich für den Veloverkehr vorgesehen. Andere Fahrzeuge dürfen einen mit unterbrochener Linie markierten Velostreifen nur unter bestimmten Voraussetzungen befahren, sofern sie Velofahrer nicht behindern. Ein durch eine ununterbrochene Linie abgegrenzter Velostreifen darf dagegen grundsätzlich nicht überfahren werden.

Wichtig: Ein Velostreifen ist keine zusätzliche Überholspur für Motorräder. Gerade bei dichtem Verkehr können seitliche Überholmanöver gefährlich werden, wenn sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen plötzlich verringert.

Welche Markierung an der Unfallstelle vorhanden war und wie es genau zur Kollision kam, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Eine abschliessende Beurteilung der Verantwortung ist deshalb nicht möglich.


 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Bildquellen: Bild 1:  Stadtpolizei St.Gallen; Bild 2: GoogleMaps

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