Geisterfahrer auf A1: Polizei stoppt 51-Jährigen

(St.Gallen SG). In der Nacht von Sonntag auf Montag (12.10.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen einen Geisterfahrer angehalten.

Dem 51-jährigen Autofahrer wurde der Führerausweis aberkannt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Datum: Montag, 12. Oktober 2026
  • Uhrzeit: Kurz nach 1 Uhr
  • Ort: Autobahn A1 bei St.Gallen
  • Vorfall: Falschfahrer auf der Fahrbahn Richtung Zürich
  • Lenker: 51-jähriger Mann
  • Vermuteter Ausgangspunkt: Baustellenbereich Neudorf, gemäss Angaben des Lenkers
  • Polizeieinsatz: Stadtpolizei und Kantonspolizei St.Gallen
  • Verkehr: Fahrstreifen Richtung Zürich gesperrt, Fahrzeuge angehalten
  • Kontrolle: Beim Rastplatz Linkolnsberg
  • Massnahme: Ausländischer Führerausweis für die Schweiz aberkannt

Mehrere Autofahrer melden Geisterfahrer auf der A1

Am Montag (12.10.2026), kurz nach 1 Uhr, meldeten mehrere Personen, die auf der Autobahn von St. Margrethen Richtung Zürich unterwegs waren, einen Falschfahrer auf Höhe St.Gallen.

Umgehend rückten Patrouillen der Stadtpolizei St.Gallen und der Kantonspolizei St.Gallen aus. Die Fahrstreifen Richtung Zürich wurden gesperrt und der Verkehr komplett angehalten.

Falschfahrer wendet sein Auto und fährt zurück

Kurze Zeit später meldete eine weitere Person, dass das Auto gewendet habe. Eine Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen konnte das Auto in der Folge bei der Einfahrt Neudorf sichten.

Polizei hält 51-Jährigen beim Rastplatz Linkolnsberg an

Zusammen mit einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte es beim Rastplatz Linkolnsberg angehalten und kontrolliert werden.

Der 51-jährige Mann am Steuer gab an, im Bereich der Baustelle Neudorf auf die falsche Fahrbahn geraten zu sein. Nachdem er dies bemerkt habe, habe er sein Auto gewendet und sei anschliessend auf der richtigen Fahrbahn wieder Richtung St. Margrethen gefahren.

Ausländischer Führerausweis für die Schweiz aberkannt

Der ausländische Führerausweis wurde dem Mann für die Schweiz aberkannt.


Polizei.news informiert

🚨 Geisterfahrer auf der Autobahn – so reagieren Sie im Ernstfall richtig

Falschfahrer gehören zu den besonders gefährlichen Situationen auf Autobahnen. Weil sich Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit entgegenkommen können, besteht bei einer Kollision ein erhebliches Risiko schwerer Verletzungen. Entscheidend ist, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren.

1. Wenn ein Geisterfahrer gemeldet wird: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, vergrössern Sie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und fahren Sie möglichst auf dem rechten Fahrstreifen. Überholen Sie nicht und beobachten Sie den Verkehr besonders aufmerksam.

2. Nicht abrupt bremsen oder wenden: Vermeiden Sie unkontrollierte Fahrmanöver. Eine Vollbremsung ohne unmittelbare Gefahr kann Auffahrkollisionen auslösen. Ist es möglich, verlassen Sie die Autobahn bei der nächsten regulären Ausfahrt.

3. Wenn Sie selbst versehentlich falsch auffahren: Fahren Sie nicht weiter und versuchen Sie keinesfalls, auf der Autobahn zu wenden oder rückwärtszufahren. Halten Sie das Fahrzeug so weit wie möglich ausserhalb des Fahrstreifens an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und alarmieren Sie unverzüglich die Polizei über 117. Befolgen Sie deren Anweisungen.

4. Andere Verkehrsteilnehmende warnen: Wer einen Falschfahrer entdeckt, sollte die Polizei informieren. Wichtig sind möglichst genaue Angaben zur Autobahn, Fahrtrichtung und Position. Ein Anruf darf aber niemals dazu führen, dass die eigene Fahrt gefährdet wird. Benutzen Sie nach Möglichkeit eine Freisprecheinrichtung oder halten Sie an einem sicheren Ort an.

5. Bei Baustellen besonders auf die Signalisation achten: Baustellen können ungewohnte Fahrstreifenführungen, provisorische Markierungen und geänderte Einfahrten mit sich bringen. Achten Sie auf Richtungspfeile, Fahrstreifentrennungen und die örtliche Signalisation. Bei Unsicherheit darf nicht einfach einer vermeintlich bekannten Streckenführung gefolgt werden.

6. Polizeiliche Sperren unbedingt respektieren: Wird eine Autobahn wegen eines Falschfahrers gesperrt, dürfen die Absperrungen nicht umfahren werden. Die Polizei kann den Verkehr bewusst zum Stillstand bringen, um eine direkte Begegnung mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu verhindern.

Gut zu wissen: Die Aberkennung eines ausländischen Führerausweises für die Schweiz bedeutet, dass die betroffene Person mit diesem Ausweis in der Schweiz keine Motorfahrzeuge mehr führen darf. Daraus lässt sich nicht ableiten, welche Massnahmen gegebenenfalls im Ausstellungsstaat gelten.

Wichtig zum aktuellen Vorfall: Der 51-Jährige gab gegenüber der Polizei an, im Baustellenbereich Neudorf auf die falsche Fahrbahn geraten zu sein. Die Meldung enthält keine weiteren Angaben dazu, weshalb es zu dieser Fehlfahrt kam.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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