Kanton St.Gallen: Mehrere fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten

In der Zeit zwischen Sonntagabend und Montagmorgen (01.05.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen mehrere fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten.

Ein 29-jähriger Autofahrer wurde gar zweimal angehalten.



Sonntag, 21:45 Uhr, Rebstein, Staatsstrasse, 40-jähriger Autofahrer angehalten. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Weiter wurde festgestellt, dass er keinen Führerausweis besitzt und Betäubungsmittel im Auto mitführte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte eine Blut- und Urinprobe.

Sonntag, 23:50 Uhr, Uznach, Benknerstrasse, 29-jähriger Autofahrer angehalten. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.00 mg/l. Der Mann konnte den Führerausweis nicht beibringen, ihm wurde jedoch die Aberkennung eröffnet. Am Montagmorgen, kurz vor 04:20 Uhr, wurde derselbe Mann, trotz vorgängiger Aberkennung des Führerausweises, wieder in seinem Auto fahrend angehalten. Diesmal ergab die beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von 0.85 mg/l.

Montag, 03:21 Uhr, Montlingen, Autobahn A13, 64-jähriger Autofahrer angehalten. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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