Kanton St.Gallen: Mit vereisten Scheiben unterwegs
VON Polizei.news Redaktion +Instagram-CH Polizeinews Prävention Schweiz St. Gallen Verkehr & Katastrophen
Am Montagmorgen (16.01.2023), in der Zeit zwischen 6:20 Uhr und 7:15 Uhr, sind in Kaltbrunn, Gams, Sargans, Grabs und Uznach sechs Autos und ein Lieferwagen angehalten worden, welche die Front- und teilweise Seitenscheiben nicht genügen vom Eis befreit hatten.
Die fehlbaren Fahrzeugfahrenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Anlässlich Patrouillenfahrten konnten in Kaltbrunn, Gams, Sargans, Grabs und Uznach fünf Autofahrer, eine Autofahrerin sowie ein Lieferwagenfahrer von Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen angehalten werden. Es wurde festgestellt, dass die Autos vereiste Front- und teilweise Seitenscheiben hatten. Diese wurden nicht genügend vom Eis befreit. Die fehlbaren Fahrzeugfahrenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern muss ebenfalls allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Motorhaube und Fahrzeugdach müssen ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden, damit weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr geraten.
Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlung sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen unter folgendem Link nachzulesen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen