Kühe

Lausanne VD / Bundesgericht: Zorniger Gartenbesitzer bedrohte Kühe mit Revolver

Weil er mit einem geladenen Revolver auf Kühe zielte, ist ein Gartenbesitzer aus dem Toggenburg definitiv zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die Kühe hatten sich wiederholt am Rand seines Gartens verköstigt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern bestand kein Notstand, der das Herumfuchteln mit dem Revolver gerechtfertigt hätte. Den Einwand des Mannes, dass die Wegesrand-Bepflanzung einen „recht aufwändigen Charakter“ habe, liessen sie nicht gelten.

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