Nur fünf Minuten weg? Warum Handy, Tasche und Laptop niemals im Auto bleiben sollten

Schnell in die Bäckerei, kurz etwas abholen oder nur wenige Minuten einkaufen: Viele Autofahrer lassen dabei Handy, Tasche oder Laptop im Fahrzeug zurück. Doch genau solche kurzen Momente können Dieben reichen.

Ein sichtbar zurückgelassener Rucksack, eine Handtasche auf dem Beifahrersitz oder ein Laptop im Fahrzeug kann Aufmerksamkeit erregen. Deshalb gilt eine einfache Regel: Wertgegenstände gehören beim Verlassen des Autos nicht ins Fahrzeug.

Auch ein abgeschlossenes Auto ist kein Tresor

Das Abschliessen des Fahrzeugs ist selbstverständlich – bietet aber keinen vollständigen Schutz. Eine Scheibe kann eingeschlagen und ein sichtbar zurückgelassener Gegenstand innerhalb kurzer Zeit entwendet werden.

Die Schweizerische Kriminalprävention weist deshalb darauf hin, dass beispielsweise Laptops, Mobiltelefone und Kameras nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden sollten.

Die Tasche kann auch ohne sichtbaren Inhalt interessant sein

Nicht nur offensichtlich wertvolle Elektronik kann Diebe anlocken. Auch eine scheinbar gewöhnliche Tasche kann interessant wirken, weil sich darin Bargeld, Bankkarten oder andere Wertgegenstände befinden könnten.

Der Kofferraum ist nicht automatisch die beste Lösung

Wer Wertgegenstände mitführt, sollte sie nach Möglichkeit mitnehmen und nicht einfach im Auto verstauen. Das gilt auch dann, wenn die Abwesenheit nur kurz geplant ist.

Nach dem Abschliessen: Kontrollgriff machen

Die Kantonspolizei Bern empfiehlt Autofahrern, ihr Fahrzeug immer abzuschliessen und anschliessend mit einem Kontrollgriff zu prüfen, ob es tatsächlich verschlossen ist.

Gerade bei fernbedienten Schliesssystemen sollte darauf geachtet werden, dass der Schliessvorgang tatsächlich erfolgt ist.

Ein einfacher Grundsatz schützt vor bösen Überraschungen

Wer das Fahrzeug verlässt, nimmt Handy, Portemonnaie, Laptop, Kamera und andere Wertgegenstände am besten mit. Was für Diebe nicht sichtbar und nicht im Fahrzeug vorhanden ist, kann dort auch nicht gestohlen werden.

Wichtig: Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Sicherheitsratgeber.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern / Schweizerische Kriminalprävention (SKP)
Titelbild: Symbolbild © 21 Phukao – shutterstock.com

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