(St.Gallen SG). Am Donnerstagabend (29.10.2026) ist es in einer Liegenschaft an Metzgergasse zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personen gekommen.
Dabei wurde ein 36-jähriger Pole leicht verletzt. Aufgrund einer möglichen Waffenbeteiligung war ein grösseres Polizeiaufgebot im Einsatz.
Polizei.news | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Liegenschaft an der Metzgergasse in St.Gallen.
- Meldungseingang: Donnerstag, 29. Oktober 2026, kurz nach 21.20 Uhr.
- Verletzter: Ein 36-jähriger Pole wurde leicht verletzt und zur Kontrolle ins Spital gebracht.
- Polizeieinsatz: Mehrere Patrouillen, die Sondereinheit und die Verhandlungsgruppe rückten aus.
- Sperrungen: Metzger- und Kirchgasse wurden gesperrt. Personen mussten umliegende Bars und Lokale verlassen.
- Abklärung: Geschlagen wurde laut Polizei mit einem Karabinerhaken. Eine Schusswaffe wurde nicht gefunden.
- Angehaltener: Ein 51-jähriger Nordmazedonier wurde nach den polizeilichen Abklärungen wieder entlassen.
Verletzter berichtet zunächst von einem Revolver
Am Donnerstagabend, kurz nach 21.20 Uhr, ging bei der Stadtpolizei St.Gallen die Meldung über eine Auseinandersetzung in einer Liegenschaft an der Metzgergasse ein. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte einen leicht verletzten Mann an. Dieser gab an, mit einem Revolver geschlagen worden zu sein. Zudem befinde sich der mutmassliche Täter noch in der Liegenschaft. Aufgrund dessen begaben sich mehrere Patrouillen sowie die Sondereinheit und die Verhandlungsgruppe der Stadtpolizei St.Gallen vor Ort. Der Verletzte, ein 36-jähriger Pole, wurde durch die Rettung zur Kontrolle ins Spital gebracht.
Karabinerhaken sichergestellt – keine Schusswaffe gefunden
Da die Umstände zunächst unklar waren, wurden die Metzger- sowie Kirchgasse gesperrt. Zudem mussten Personen, die sich in den umliegenden Bars und Lokalen aufhielten, diese verlassen. Kurz vor Mitternacht konnte ein 51-jährige Nordmazedonier angehalten werden. Die Abklärungen der Stadt- und Kantonspolizei St.Gallen ergaben, dass der 51-Jährige mit einem Karabinerhaken geschlagen hatte. Der Karabinerhaken konnte in der Wohnung sichergestellt werden, eine Schusswaffe wurde hingegen nicht gefunden. Da es sich beim Vorfall um ein Antragdelikt handelt, wurde der 51-Jährige nach den polizeilichen Abklärungen wieder entlassen. Bislang ist bei der Kantonspolizei keine Anzeige eingegangen, weshalb derzeit keine weiteren polizeilichen Massnahmen erfolgen.
Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen
Polizei.news informiert | Zivilcourage bei Gewalt
Gewalt beobachten: So helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
Wer einen tätlichen Angriff beobachtet, kann wichtige Hilfe leisten. Dazu gehören das rasche Alarmieren der Polizei, genaue Beobachtungen und Unterstützung für Betroffene. Die eigene Sicherheit hat dabei Vorrang.
1. Hilfe holen und Abstand halten
Wenn eine Situation zu eskalieren droht oder bereits Gewalt ausgeübt wird, verständigen Sie die Polizei über 117. Begeben Sie sich nicht selbst in eine körperliche Auseinandersetzung. Sprechen Sie andere Anwesende gezielt an und bitten Sie um Unterstützung, etwa beim Absetzen des Notrufs.
2. Beobachtungen möglichst genau schildern
Nennen Sie den genauen Ort, die Zahl der beteiligten Personen und erkennbare Verletzungen. Beschreiben Sie, was Sie selbst gesehen oder gehört haben. Kennzeichnen Sie Vermutungen ausdrücklich als solche. Warten Sie auf Rückfragen der Einsatzzentrale und beachten Sie deren Anweisungen.
3. Nach Ende der Gefahr Unterstützung anbieten
Sobald dies gefahrlos möglich ist, kümmern Sie sich um die betroffene Person. Fragen Sie, welche Hilfe benötigt wird, und bleiben Sie nach Möglichkeit bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort. Stellen Sie sich der Polizei als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung.
Praktischer Tipp: Merken Sie sich auffällige Merkmale, Kleidung und Bewegungsrichtungen aus sicherer Entfernung. Auch einzelne, präzise Beobachtungen können helfen, den Ablauf später zu rekonstruieren.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion