Schänis SG: Weniger Lärm auf Kantonsstrasse
VON Polizei.news Redaktion Schweiz St. Gallen Verkehr & Katastrophen Verkehrsmeldungen
Am Donnerstag, 24. August bis Freitag 25. August 2023, baut das Tiefbauamt den Deckbelag auf der Kantonsstrasse in Schänis ein.
An diesen Daten muss die Oberdorfstrasse zwischen der Post bis Fuchswinkel für sämtlichen Verkehr gesperrt werden. Dank einem lärmarmen Belag und einer 30er-Zone werden die Lärmgrenzwerte künftig eingehalten.
In der Nacht vom 24. auf den 25. August 2023 baut das Tiefbauamt den Deckbelag auf der Kantonsstrasse in Schänis ein. Der Deckbelag wird in einem Arbeitsgang über die gesamte Strassenbreite eingebaut. Dazu muss der Strassenabschnitt zwischen der Post und Fuchswinkel vom Donnerstag, 24. August 2023, ab 19.00 Uhr bis am Freitag, 25. August 2023, um 6.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Benützung der Trottoirs für den Langsamverkehr ist gewährleistet. Bei ungünstiger Witterung werden die Arbeiten auf die Nacht vom Mittwoch, 30. auf den 31. August 2023, verschoben.
Sämtlicher Verkehr wird über den Fuchswinkel respektive über die Forren- und Rietstrasse umgeleitet. Die Umleitung ist signalisiert. Die Bushaltestelle Rathausplatz wird auf die Ziegelbrückstrasse in Richtung Bahnhof verschoben. Mit dem Einbau eines lärmarmen Belags wird die Lärmbelastung reduziert und der Fahrkomfort erhöht.
Im Anschluss wird die 30er-Zone auf der Kantonsstrasse Unterdorf umgesetzt. Die Herabsetzung der signalisierten Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf einem Teilstück von rund 230 Metern ist eine Lärmschutzmassnahme. Durch die enge Bebauung und der Nähe zur Strasse sind die Liegenschaften in diesem Abschnitt einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt und die Immissionsgrenzwerte werden deutlich überschritten. Mit einem lärmarmen Deckbelag allein könnten die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund ist die Einführung einer 30er-Zone nötig. Das Lärmsanierungsprojekt Schänis, Abschnitte 44.1, 44.2 und 44.3 Süd, war Anfang 2023 öffentlich aufgelegen. Es gingen keine Einsprachen dagegen ein.
Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Google Maps